Ausführlicher Ratgeber
Feiertagsausgleich: Erklärung und Anwendung
Rechnerische Feiertagsgutschrift ermitteln
Ausgewählte regelmäßige Arbeitstage definieren, an welchen Wochentagen eine Beschäftigung normalerweise stattfindet. Jeder dafür geltende Feiertag wird mit den eingetragenen Stunden pro Arbeitstag multipliziert. So entsteht eine transparente rechnerische Gutschrift für den Zeitraum.
Beispiel: Fallen zwei anwendbare Feiertage auf persönliche Arbeitstage und sind acht Stunden pro Tag eingetragen, zeigt der Rechner 16 mögliche Gutschriftstunden. Feiertage auf ohnehin freien Tagen werden nicht eingerechnet.
Schritt für Schritt
Rechenbeispiel: mögliche Zeitgutschrift
Bei 24 Wochenstunden an drei festen Arbeitstagen fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen dieser Tage.
- 1 24 Wochenstunden geteilt durch 3 Tage ergeben 8 Stunden pro Arbeitstag.
- 2 Der Feiertag betrifft einen regelmäßig geplanten Arbeitstag.
- 3 Die rechnerische Gutschrift entspricht in diesem Modell einem Arbeitstag.
Ergebnis: mögliche Feiertagsgutschrift 8 Stunden; der tatsächliche Anspruch muss arbeitsrechtlich geprüft werden.
Regionale Feiertage korrekt zuordnen
Neben landesweiten Feiertagen können je nach Land Feiertage nur in einzelnen Bundesländern, Kantonen, Provinzen oder Gemeinden gelten. Die Regionsauswahl grenzt diese Geltung ein. Ohne Region werden ausschließlich landesweite Feiertage berücksichtigt.
Die Ergebnisliste nennt Datum, Feiertagsname und räumliche Geltung. Damit lässt sich die Berechnung kontrollieren und mit Dienstplan oder Arbeitszeitkonto abgleichen. Doppelte Feiertagsbezeichnungen am selben Tag zählen als ein ausgefallener Arbeitstag.
Keine automatische arbeitsrechtliche Bewertung
Der angezeigte Wert ist eine Kalendermodellrechnung. Ob tatsächlich Entgeltfortzahlung, eine Zeitgutschrift, Feiertagszuschlag oder Ersatzfreizeit entsteht, hängt unter anderem von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Schichtplan und dem Recht des Beschäftigungsorts ab.
Der Rechner ersetzt daher weder Lohnabrechnung noch Rechtsberatung. Er liefert eine prüfbare Ausgangszahl, mit der Rückfragen an Personalabteilung, Betriebsrat oder fachkundige Beratung konkreter gestellt werden können.