Ausführlicher Ratgeber
Arbeitstage zwischen zwei Daten: Erklärung und Anwendung
Was der Arbeitstage-Rechner berechnet
Nach Eingabe von Start- und Enddatum wird jeder Kalendertag des Zeitraums geprüft. Montage, Dienstage, Mittwoche, Donnerstage und Freitage zählen als Arbeitstage. Samstage und Sonntage werden separat als Wochenendtage ausgewiesen. Weil beide Grenztage eingeschlossen sind, lässt sich das Ergebnis direkt für Projektlaufzeiten, Bearbeitungszeiträume oder eine grobe Kapazitätsplanung verwenden.
Der Rechner verwendet bewusst keine Feiertage. Dadurch beantwortet er die klare Frage, wie viele reguläre Wochentage zwischen zwei Daten liegen. Wer Feiertage eines Landes oder einer Region abziehen möchte, sollte den Rechner für regionale Werktage oder den Urlaubsplaner verwenden.
Start- und Enddatum richtig wählen
Für einen vollständigen Zeitraum sollte der erste und letzte relevante Tag eingetragen werden. Beginnt ein Projekt beispielsweise am Montag und endet am Freitag derselben Woche, lautet das Ergebnis fünf Arbeitstage. Liegt ein Wochenende dazwischen, wird es automatisch herausgerechnet. Das gilt auch für mehrmonatige und jahresübergreifende Zeiträume.
Bei Teilzeit, Schichtarbeit oder individuellen freien Wochentagen bildet ein allgemeiner Montag-bis-Freitag-Rechner den persönlichen Dienstplan nicht vollständig ab. Das Ergebnis ist dann eine neutrale Kalenderbasis, die anschließend um abweichende Arbeitstage ergänzt oder reduziert werden muss.
Typische Anwendungen und Grenzen
Häufige Anwendungen sind die Abschätzung einer Lieferzeit, die Planung von Bearbeitungstagen, die Ermittlung verfügbarer Projekttage und der Vergleich zweier Zeiträume. Auch für eine erste Urlaubsübersicht ist die Zahl hilfreich, solange Feiertage und persönliche Arbeitstage noch nicht berücksichtigt werden müssen.
Für gesetzliche Fristen gelten je nach Rechtsgebiet eigene Regeln. Ein Wochenende kann das Fristende verschieben, und Feiertage können am Sitz einer Behörde anders behandelt werden als am Wohnort. Der Rechner stellt daher keine verbindliche Fristberechnung und keine Rechtsberatung dar.